Aktuelles zum Bundesteilhabegesetz
Am 16.12.2016 hat der Bundesrat dem Bundesteilhabegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am 1.12.2016 beschlossen hatte. Das Gesetz tritt in mehreren Stufen zum 1.1.2017, 1.1.2018 und 1.1.2020 in Kraft.
Im Gesetzgebungsprozess konnte Autismus Deutschland e.V. mit seiner Petition
https://www.change.org/p/autismus-deutschland-bundesteilhabegesetz-nachbessern
zusammen mit den Stellungnahmen anderer Behindertenverbänden einiges erreichen, auch wenn das Ergebnis nicht ganz zufriedenstellend ist.
Hier finden Sie die Antworten.
Der Einsatz für ein besseres Bundesteilhabegesetz hat sich im Wesentlichen gelohnt.
Allerdings besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf ! Es bleiben noch viele unbefriedigende Punkte übrig, an deren Verbesserung und Klärung wir die nächsten Jahre arbeiten müssen.
Beigefügt ist die vorläufige Einschätzung vom 19.12.2016 sowie die Stellungnahme vom 12.12.2017.
Einen Überblick (Stand 2.3.2017) über wichtige Rechte von Menschen mit Autismus unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetzes finden Sie hier. Der ausführliche Ratgeber zu den Rechten von Menschen mit Autismus kann hier heruntergeladen werden.
Wichtige Änderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes, des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II und III) und des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) seit dem 1. Januar 2017 finden Sie zusammengefasst in einem Merkblatt des Bundesverbandes für körper und mehrfachbehinderte Menschen, ebenso aktuelle Informationen zur Grundsicherung.
