Rechtsratgeber / Merkblätter / FAQ

Hier finden Sie rechtliche Materialien von autismus Deutschland e.V. sowie Hinweise und Links zu rechtlichen Informationen anderer Verbände.

Rechtsratgeber

Eine Übersicht häufiger Fragen (FAQ) rund um Recht, Soziales, Familie für Menschen mit Autismus (ASS) und ihre Angehörigen (Stand 16.06.2022) finden Sie hier. Bitte schreiben Sie uns Ihre Rückmeldungen, Erfahrungen und Anregungen an recht@autismus.de. Ihre E-Mail wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Der frühere Ratgeber "Rechte von Menschen mit Autismus" wird als "Gesamtbroschüre" nicht mehr neu aufgelegt. Die Vorauflage (Stand 30. April 2017) „Rechte von Menschen mit Autismus“ ist bis auf weiteres abrufbar. Die häufigen rechtlichen Änderungen machen es notwendig, rechtliche Informationen gebündelt nach einzelnen Themengebieten gezielt zusammenzufassen.

Eine übersichtliche Sammlung verschiedener Materialien über die wesentlichen rechtlichen Themen für Menschen mit Autismus und ihre Angehörigen finden Sie im unten stehenden Kapitel "Merkblätter / Artikel"

 

Merkblätter / Artikel

Artikel zu „Rechtsgrundlagen der Autismustherapie und die Relevanz von medizinischen Leitlinien“, erschienen in der aktuellen Ausgabe Juni 2022 des Rechtsdienstes der Lebenshilfe

Merkblatt zu Fristen und Rechtsbehelfen, insbesondere bei Anträgen auf Autismustherapie und Schulbegleitung (Stand 17. Juni 2022)

Kurzmerkblatt von Autismus Deutschland e.V. zu aktuellen Fragen der Kostenheranziehung in der Eingliederungshilfe (Stand 3. Mai 2022)

Merkblatt zum Grad der Behinderung bei Menschen mit Autismus (Stand 1. Januar 2022)

Rechtliche Grundlagen von Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Schüler/innen mit Autismus (Stand 1. August 2021)

Merkblatt von Autismus Deutschland e.V. zur Unterstützung bzgl. eines Antrages auf Kostenübernahme der Autismustherapie bei Erwachsenen (Stand ab 1. Januar 2020)

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) in Kraft getreten. Eltern, deren erwachsene Kinder Sozialhilfe beziehen, werden hierdurch entlastet. Lesen Sie dazu das Merkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)

Positionspapier von Autismus Deutschland e.V. - Zur Notwendigkeit einer autismusspezifischen Frühtherapie, Stand 19. Mai 2020

Positionspapier zur „Autismus-Therapie“, Stand 2. Januar 2020

Merkblatt von Autismus Deutschland e.V. Corona-Virus-Krise 1. Leistungsstörungen bei Angeboten der Eingliederungshilfe und 2. Verfahrensrechte

 

Zum Thema „Abzweigung Kindergeld“ gibt es ein aktuelles Merkblatt der Anthropoi Selbsthilfe – Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V., Stand Januar 2020.

Informationen zum Bundesteilhabegesetz der Anthropoi Selbsthilfe sind abrufbar unter

Nr. 6 / Dezember 2022

Nr. 5 / September 2019

Nr. 4 / Juni 2019

Nr. 3 / Dezember 2018 zum Gesamtplanverfahren

Nr. 2 / Juni 2018

Nr. 1 / März 2018

Im Juni 2018 ist in der Mitgliederzeitschrift von Autismus Deutschland e.V ein Artikel erschienen zu „Praktischen Tipps und Hilfen für Menschen mit Autismus und ihre Angehörigen zur Durchsetzung ihrer Rechte - insbesondere Verfahrensrechte unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetzes".
Dieser Artikel ist hier als Download abrufbar. Außerdem im Autismusheft erschienen in Nr. 86/Dezember 2018 zum Thema BTHG und Wohnen

Die Rechtsratgeber des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) unter anderem zu den Themen

-Persönliches Budget
-Behindertentestament
-Steuervorteile für Familien mit behinderten Kindern
können hier als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe bietet zahlreiche Artikel zum Behindertenrecht als pdf-Download an.

Das Diskussionsforum der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zum Rehabilitationsrecht finden Sie hier.

Frühere Merkblätter von Autismus Deutschland e.V.,

Aktuelle praktische Tipps (Stand März 2015) zur Durchsetzung
-einer Schulbegleitung
-eines Persönlichen Budgets
-sowie eines Anspruches auf 1:1-Betreuung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)