Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Art 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes besagt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht der Schule haben Schüler:innen mit Beeinträchtigungen, die zielgleich unterrichtet werden, einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Unter Nachteilsausgleichen versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX). Es bedeutet, dass jedem Lernenden die Hilfen angeboten werden, die dieser benötigt, um inklusiv beschult werden zu können.
Ein Nachteilsausgleich dient somit dazu, die behindertenbedingten Nachteile eines Schülers oder einer Schülerin auszugleichen, ohne dabei die fachlichen Anforderungen zu senken. Er wird individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten.
Nachteilsausgleiche beziehen sich sowohl auf Hilfen zum Lernen im Unterricht selbst als auch auf Klassenarbeiten und Prüfungssituationen. Sie kommen im Rahmen der regulären Schulpflicht und ebenso in der Berufsausbildung und im Studium zum Einsatz
Wer stellt den Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche werden in der Regel von den Erziehungsberechtigten bei der Schule/ Ausbildungseinrichtung beantragt und begründet. Ab Volljährigkeit (beispielsweise Studium) wird der Antrag vom Lernenden selbst beantragt. Für die Begründung werden Arztberichte, psychologische Stellungnahmen oder andere diagnostische Unterlagen gefordert. Eine Schilderung der aktuellen Problemlage sowie Berichte zur Erläuterung des Sachverhaltes sind unabhängig davon in jedem Fall empfehlenswert.
Damit nicht der Eindruck entsteht, dass der Nachteilsausgleich von der Interpretation einer einzelnen Lehrkraft abhängt, werden Vereinbarungen z.B. in einer Klassenkonferenz oder Beratungen mit zuständigen Förderschullehrer:innen oder Mobilen Diensten geschlossen.
Wichtig: Auch ohne ausdrücklichen Antrag hat die Schule den Auftrag, den Bedarf für Nachteilsausgleiche behinderter Schüler: innen zu ermitteln und den Nachteilsausgleich zur Verfügung zu stellen.
Welche Nachteilsausgleiche gibt es im Bereich Autismus?
Nachteilsausgleiche werden individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten und hängen u.a. von der Ausgestaltung des jeweiligen Bundeslandes ab. Die folgende Übersicht kann demzufolge lediglich eine grobe Orientierung bilden, die Ausgestaltung ist im Einzelfall abzuklären. Individuelle Lösungen sind durchaus empfehlenswert.
Fallbeispiel:
Als Beispiel sei ein autistischer Schüler zu nennen, der Angst hatte, frei vor anderen/fremden Personen zu sprechen.
Bei der mündlichen Abschlussprüfung wurde als Nachteilsausgleich beantragt, dass er von der mündlichen Prüfung befreit wird.
Da die Prüfer:innen sich jedoch unsicher waren, wie sie seinem autismusspezifischen Bedarf gerecht werden konnten,
ohne die fachlichen Anforderungen zu senken, wurde ein kreativer Weg gefunden: Der Schüler durfte seine mündliche Prüfung
vor einer Stellwand ablegen, die den Sichtkontakt zu den Prüfern verhinderte.
Zeitliche und räumliche Anpassungen
- Verlängerte Bearbeitungszeiten (z.B. 25% bis 50% mehr Zeit) bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen. Dies hilft bei Konzentrationsschwierigkeiten, Reizfilterschwäche oder abweichender Wahrnehmungsverarbeitung.
- Separater Arbeitsplatz/Raum: Die Möglichkeit, abgeschirmt von Ablenkungen (Lärm, visuelle Reize) zu arbeiten, insbesondere bei Prüfungen.
- Pausenregelungen: Individuelle Gestaltung der Pausen. Das kann der Verbleib im Klassenraum, der Zugang zu einem Ruhe- oder Rückzugsraum (Time Out) oder die Nutzung von Ohrstöpseln/Kopfhörern sein.
- Strukturierungshilfen:
- Fester, organisierter Sitzplatz im Klassenraum.
- Visuelle Tages- und Stundenpläne (Piktogramme, Handlungspläne) zur Schaffung von Vorhersehbarkeit.
Modifikationen bei Aufgaben und Leistungen
- Anpassung der Aufgabenstellung:
- Klare, eindeutige und metapherfreie Sprache in Arbeitsaufträgen; Ironie und Doppeldeutigkeiten vermeiden.
- Kurze, konkrete Aufgabenstellungen; Überflüssiges weglassen.
- Visualisierung der Aufgabenstellung: Die Aufgabe wird in klar voneinander abgegrenzte, visuelle Schritte zerlegt und oft mit unterstützenden Symbolen oder Farben versehen.
- Ersatzleistungen: Die Möglichkeit, mündliche Leistungen (z.B. Referate) durch schriftliche Leistungen zu ersetzen oder einen Vortrag vor "reduziertem Publikum" zu halten.
- Nutzung von Hilfsmitteln:
- Einsatz technischer Hilfsmittel wie Laptop oder Tablet zum Schreiben oder zur Organisation.
- Bereitstellung von Strukturierungshilfen.
- Alternative Dokumentation anstelle einer Mitschrift von der Tafel.
- Bewertungsanpassungen (nur in Ausnahmefällen):
- Größere Exaktheitstoleranz (z.B. beim Schriftbild, in Geometrie oder Kunst) bei motorischen Defiziten.
- Berücksichtigung der behinderungsbedingten Beeinträchtigungen.
Soziale und kommunikative Unterstützung
- Individuelle Begleitung: Unterstützung durch eine Schulbegleitung (Integrationshelfer) zur Strukturierung des Alltags, zur Bewältigung von sozialen Interaktionen oder zur emotionalen Unterstützung.
- Eindeutige Kommunikation der Lehrkräfte: Klare, direkte Ansprache, Erklären von Metaphern, Redewendungen und körpersprachlichen Anteilen.
- Regelung bei Gruppenarbeit: Zuweisung einer klaren, definierten Einzelaufgabe in der Gruppe oder die Möglichkeit, auf Wunsch alleine zu arbeiten.
- Ankündigung von Veränderungen:Rechtzeitige Information über Lehrerwechsel, Vertretungen, Raumänderungen oder Prüfungssituationen zur Reduktion von Ängsten und Unsicherheiten.