Nachteilsausgleich
Im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht der Schule haben Schüler:innen mit Beeinträchtigungen, die zielgleich unterrichtet werden, einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“ (§ 209 SGB IX). Es bedeutet, dass jedem Lernenden die Hilfen angeboten werden, die dieser benötigt, um inklusiv beschult werden zu können.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche beziehen sich sowohl auf Hilfen zum Lernen im Unterricht selbst als auch auf Klassenarbeiten und Prüfungssituationen. Sie kommen sowohl im Rahmen der regulären Schulpflicht, als auch in der Berufsausbildung und im Studium zum Einsatz. Teilweise sind die behinderungsbedingten Nachteile so groß, dass ein Nachteilsausgleich nicht mehr ausreicht. In diesem Fall muss die Schule das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes einleiten. Damit nicht der Eindruck entsteht, dass der Nachteilsausgleich von der Interpretation einer einzelnen Lehrkraft abhängt, werden Vereinbarungen z.B. in einer Klassenkonferenz oder Beratungen mit dem/r zuständigen Förderschullehrer:in oder Mobilen Diensten geschlossen.
Wer stellt den Nachteilsausgleich?
Nachteilsausgleiche werden von den Erziehungsberechtigten bei der Schule/ Ausbildungseinrichtung beantragt und begründet. Ab Volljährigkeit (beispielsweise Studium) wird der Antrag vom Lernenden selbst beantragt. Für die Begründung werden teilweise Arztberichte, psychologische Stellungnahmen oder andere diagnostische Unterlagen gefordert. Eine Schilderung der aktuellen Problemlage sowie Berichte zur Erläuterung des Sachverhaltes sind unabhängig davon in jedem Fall empfehlenswert.
Welche Nachteilsausgleiche gibt es im Bereich Autismus?
Nachteilsausgleiche werden individuell festgelegt und sind im Bereich Autismus nicht so klar definiert, wie bei anderen Behinderungen; beispielsweise Sinnes- oder Körperbehinderungen.
Die Nachteilsausgleiche orientieren sich am jeweiligen Bedarf des/r Schüler:in, so dass sie sehr unterschiedlich ausfallen können. Beispiele sind barrierefreie Aufgabengestaltung, verlängerte Bearbeitungszeiten, Bereitsstellung spezieller Arbeitsmittel, Strukturierungshilfen, je nach Aufgabenstellung Angebot schriftlicher alternativ zu mündlichen Leistungen, usw.
Die genauen Regularien variieren zwischen den Bundesländern. Einen exemplarischen Eindruck finden Sie hier verlinkt zu Hamburg, zu den anderen Bundesländern in den jeweiligen Materialien auf unserer Übersicht.