Leitsätze / Finanzierung
Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Hiermit bestätigen wir, dass autismus Deutschland e.V. sich verpflichtet, die Leitsätze der BAG Selbsthilfe und des Paritätischen Gesamtverbandes für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen, in der am 13. April 2016 von der 50. Vollversammlung des FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen beschlossenen Fassung verbindlich umzusetzen.
Hier finden Sie die Selbstauskunft 2022 von autismus Deutschland e.V.
Projektförderung und Pauschalförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. erhielt freundlicherweise von der Techniker Krankenkasse im Jahr 2023 eine Projektförderung von 9.280,74 Euro für die Herstellung des „Elternratgebers Autismus-Spektrum-Störung“ und des Flyers „Was ist Autismus“.
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. wird freundlicherweise durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20 h SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Im Jahr 2024 beträgt die Förderung 42.000 €. In den Jahren 2023 und 2022 betrug die Förderung jeweils 37.400 €.