Tagung: Bildungsteilhabe von Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum

am Samstag, 6. Juni 2026 im Hotel Aquino Berlin, 9:30–16:00 Uhr

Das Tagungsprogramm wird sich am Vormittag mit einem Überblick über Gelingensfaktoren für eine Bildungsteilhabe von Schülerinnen und Schülern im Autismus-Spektrum und positiven Beispielen befassen.

Was sind wesentliche pädagogischen Schwerpunkte? Was leistet der Nachteilsausgleich in der Schule? Welche Chancen für eine gelingende Bildungsteilhabe kann eine Schulbegleitung bieten?

Am Nachmittag wird die Thematik des Schulabsentismus bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus beleuchtet, zum einen aus diagnostischer Sicht, zum anderen aus der Perspektive der Schülerinnen und Schüler.
Die Tagung schließt mit einem Beitrag zu Standards im sonderpädagogischen Schwerpunkt Autismus und einem Ausblick, was in Zukunft verändert werden sollte.
Nach jedem Vortrag besteht die Möglichkeit zu Fragen und Diskussion.

Zielgruppe sind alle Interessierten, die mit Fragen der Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Autismus zu tun haben: Eltern und Angehörige, therapeutische und pädagogische Fachleute, Ärztinnen und Ärzte, Fachleute aus der Schulverwaltung, etc.

Die Tagung am 6.6.2026 ist rein im Präsenz-Format geplant, es wird kein Streaming der Veranstaltung geben.

Nach Ablauf der Tagung werden die Vortragsfolien einschl. einer ausführlichen Dokumentation auf unserer Website zur Verfügung gestellt.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Wiederholung der Tagung im Online-Format geplant (reines Online-Format, kein Streaming, kein Hybrid). Der Termin steht jedoch noch nicht fest, wird aber über unseren Verteiler rechtzeitig verbreitet werden.

Teilnahmegebühren (im Preis enthalten: Mittagessen und Pausengetränke)

- für Menschen mit Autismus 75,– €
- für Mitglieder im Bundes-/Regionalverband 150,– €
- für Mitarbeitende von Mitgliedseinrichtungen 190,– €
- für Nichtmitglieder 230,– €
 

Anmeldung:

per Online-Anmeldung

per Anmeldebogen (PDF zum Download)

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Plätze sind begrenzt. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung.

Teilnahme- und Stornierungsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann bis zum 04.05.2026 kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfrist oder bei Nichterscheinen ist der Teilnahmebeitrag in voller Höhe zu entrichten. Dies gilt auch bei Krankheit. Es empfiehlt sich der Abschluss einer „Seminarrücktrittsversicherung“ (über Suchmaschinen unter diesem Stichwort aufzufinden). Für die Einhaltung der Frist gilt der Zugang einer schriftlichen Stornierungserklärung (Brief oder E-Mail) bei unserer Geschäftsstelle. Telefonische Stornierungen können nicht bearbeitet werden. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Tagung ist der Teilnahmebeitrag unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Darin sind die Kosten für die Verpflegung (Pausengetränke, Mittagessen) inbegriffen. Ermäßigte Teilnahmegebühren gemäß der ausgewiesenen Staffelung erhalten Mitglieder des Bundesverbandes sowie Mitarbeitende von Einrichtungen, deren Träger Mitglied sind und entsprechend der aktuellen Beitragsordnung den regulären Beitrag an den Bundesverband entrichten.


Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an der Tagung.