Kostenübernahme

Wer übernimmt die Kosten einer Autismustherapie?

Im ersten Schritt ist die Kostenübernahme für die Therapie zu klären. Diese läuft in der Regel über den für Sie zuständigen Eingliederungshilfe- oder Jugendhilfeträger. Autismustherapie bei Schulkindern ist eine Leistung der Teilhabe an Bildung. Im Vorschulalter ist die Autismustherapie eine Leistung zur sozialen Teilhabe. Der Antrag auf Kostenübernahme ist im Vorfeld einer Therapie zu stellen, denn nur bei einer Zusage der Therapiekosten durch den Kostenträger werden Sie/Ihr Kind auf die Warteliste für die Autismustherapie gesetzt.

Wenn Sie unsicher bei der Beantragung sind, wenden Sie sich direkt an das Autismustherapiezentrum. Dieses kennt den Ablauf und kann Ihnen sicherlich bei der Beantragung behilflich sein. Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen:

 

Erhalten nur Kinder eine Autismustherapie?

Nein. Der Zugang zu der Autismustherapie für Erwachsene ist allerdings häufig schwerer umzusetzen als im Vergleich zum Kindes-/Jugendalter. Sehen Sie hierzu unsere Information zur Unterstützung bzgl. eines Antrages auf Kostenübernahme der Autismustherapie bei Erwachsenen.

Bei Erwachsenen kann es sich um Leistungen der sozialen Teilhabe handeln (Eingliederungshilfe). In selteneren Fällen ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Dies ist insbesondere dann der Fall, sofern es sich um psychologische oder pädagogische Hilfen handelt, die dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und damit die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern, § 127 Abs. 1 SGB III i.V.m. § 49 Abs. 6 SGB IX44 bzw. i.V.m.§ 16 SGB VI. Ziele im Rahmen der Therapie sind in diesen Fällen u.a.

  • Hilfe bei der Verarbeitung der Behinderung und ihren Auswirkungen.
  • Aktivierung von Selbsthilfepotentialen.
  • Hilfen zur seelischen Stabilisierung.
  • Förderung der sozialen Kompetenz.
  • Training lebenspraktischer Fähigkeiten.

 

Ist eine Autismus-Therapie zeitlich begrenzt?

Die Dauer der Therapie richtet sich nach der Symptomlage und wird u.a. durch Begleitsymptomatiken beeinflusst. Es erfolgt oft eine Verlaufsdiagnostik während der Therapie. Die Länge richtet sich nach dem Bedarf. Dieser ist in Form von Berichten der Therapeut:innen nachzuweisen. Es gibt keine rechtliche Höchstgrenze für die Dauer einer Autismustherapie!